Geschäftsnummer: | 03.1133 |
Eingereicht von: | Gross Andreas |
Einreichungsdatum: | 03.10.2003 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport |
Schlagwörter: | Bundesrat; Firma; Koreanischen; Konstruktionsunterlagen; Vorgehen; Hielten; Billiger; Offerieren; Würden; Zusammenhang; Beantwortung; Fragen:; Vorgang; Bestätigen; Billigt; Weinländer; Pläne; Daraus; Sorgen; Verantwortlichen; Geschäftspraxis; Aufträge; Bekommen; Bestehende; Geschäftsbeziehungen; Abgebrochen; Werden; Bereit; Schadenersatz; Zukommen |
Eine Weinländer Firma ist Systemführer einer schweizerischen Arbeitsgemeinschaft (AG) von Gepäckherstellern für die Ausschreibung eines neuen Gepäcksets für die Schweizer Armee, von dem 18 000 Stück produziert werden sollen. Die Firma reichte bei der Gruppe Rüstung (GR) eine Offerte mit den notwendigen Konstruktionsunterlagen ein. Einige Monate später konnte ein Mitglied der AG in einem Hotel in Seoul mit anhören, wie am Nebentisch Vermittler der GR einem koreanischen Vertreter einer koreanischen Firma die Konstruktionsunterlagen der AG erläuterte und ihm versprach, den Auftrag zu erhalten, wenn die Koreaner sich an die Pläne der AG hielten und diese billiger offerieren würden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Kann der Bundesrat diesen Vorgang bestätigen?
- Billigt er dieses Vorgehen?
- Welche Konsequenzen zieht er daraus?
- Ist er bereit dafür zu sorgen, dass die Verantwortlichen für eine solche Geschäftspraxis keine Aufträge mehr vom Bund bekommen und bestehende Geschäftsbeziehungen abgebrochen werden?
- Ist der Bundesrat bereit, der AG einen Schadenersatz zukommen zu lassen?